News  |  28. Juni 2025  |  Recht

Barrierefreiheit: Was das BFSG für Online-Shops bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet unter anderem Online-Shops, die sich an Verbraucher richten, ihre Website so zu gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie ohne Probleme nutzen können.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle Shops, die online an Endkunden verkaufen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme gilt aber nur für die Dienstleistung, also den Shop selbst. Wer Produkte verkauft, die selbst unter das Gesetz fallen (zum Beispiel Smartphones, Computer oder E-Book-Reader), muss die Anforderungen an diese Produkte trotzdem erfüllen.

Was ein barrierefreier Shop braucht

Was droht bei Verstößen?

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Auch Abmahnungen sind nicht ausgeschlossen.

Was das mit eurer Werbung zu tun hat

Ein barrierefreier Shop ist meist auch einfacher zu bedienen. Das hilft allen Besuchern und damit auch der Conversion-Rate eurer Kampagnen.

Kurz gesagt

Kein Kleinstunternehmen? Dann sollte euer Shop barrierefrei sein. Am besten lasst ihr ihn einmal von einem Fachdienstleister prüfen.

Keine Rechtsberatung

Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.