News | 14. Mai 2024 | Recht
Aus TMG wird DDG: Ist euer Impressum noch aktuell?
Steht in eurem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“? Dann ist Zeit für ein kleines Update.
Was hat sich geändert?
Am 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Ersetzt wurde es durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG. An den Pflichtangaben selbst hat sich nichts Wesentliches geändert, nur der Verweis auf das Gesetz ist ein anderer.
Gleichzeitig wurde das TTDSG umbenannt. Es heißt jetzt TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Das betrifft vor allem eure Datenschutzerklärung und euer Cookie-Banner, wenn dort noch auf § 25 TTDSG verwiesen wird.
Wo ihr nachschauen solltet
- Impressum auf der Website und im Shop
- Datenschutzerklärung
- Texte im Cookie-Banner
- Impressum-Angaben auf Facebook, Instagram, TikTok und anderen Profilen
- Pflichtangaben im Footer von Newslettern
Muss das sofort passieren?
Ob ein veralteter Gesetzesverweis allein schon abgemahnt werden kann, ist umstritten. Die Anpassung dauert aber nur ein paar Minuten und wirkt auf Besucher einfach professioneller. Wir empfehlen deshalb, es direkt zu erledigen.
Kurz gesagt
„§ 5 TMG“ durch „§ 5 DDG“ ersetzen und „§ 25 TTDSG“ durch „§ 25 TDDDG“.
Keine Rechtsberatung
Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.