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KI-Kennzeichnung in Werbeanzeigen: Was seit dem 2. August 2026 gilt

Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU neue gesetzliche Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Grundlage ist die europäische KI-Verordnung (AI Act). Das kann auch eure Werbeanzeigen auf Meta, Google und TikTok betreffen. Hier haben wir kurz zusammengefasst, was das für eure Werbemittel bedeutet.

Wann ist eine KI-Kennzeichnung erforderlich?

Vor allem bei realistisch wirkenden Inhalten, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und die Nutzer für echt halten könnten. Dazu gehören zum Beispiel:

Wann ist normalerweise keine Kennzeichnung notwendig?

Die Plattformen haben eigene Regeln

Neben den gesetzlichen Vorgaben haben Meta, Google und TikTok eigene Richtlinien zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Diese gehen teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Eine Anzeige kann also auch dann einen Hinweis brauchen, wenn das Gesetz ihn nicht verlangt.

Was bedeutet das für unsere Zusammenarbeit?

Wenn ihr uns künftig KI-generierte Bilder, Videos oder Sprachaufnahmen für eure Werbeanzeigen schickt, fügt bitte direkt im Bild oder Video den Hinweis „Enthält KI-generierte Inhalte“ ein und gebt uns kurz Bescheid.

So können wir gemeinsam sicherstellen, dass die Inhalte richtig eingeordnet und, wo nötig, auch im Anzeigentext gekennzeichnet werden.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Kurz gesagt

Realistisch wirkende KI-Personen, KI-Szenen und geklonte Stimmen müssen gekennzeichnet werden. Schickt ihr uns KI-Material, dann bitte mit Hinweis im Creative und einer kurzen Info an uns.

Keine Rechtsberatung

Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.