News  |  13. Dezember 2024  |  Recht

Produktsicherheit (GPSR): Diese Angaben gehören in jedes Produktangebot

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der gesamten EU die Produktsicherheitsverordnung, kurz GPSR (General Product Safety Regulation). Sie bringt für Online-Shops neue Pflichtangaben auf der Produktseite.

Was auf jede Produktseite gehört

Die Herstellerangaben müssen direkt beim Produkt stehen. Ein Verweis auf das Impressum reicht in der Regel nicht.

Wen betrifft das?

Alle, die Verbraucherprodukte online verkaufen, also eigene Shops genauso wie Händler auf Amazon und anderen Marktplätzen. Bei eigenen Marken seid ihr in der Regel selbst der Hersteller und gebt eure eigenen Daten an.

Was das für eure Kampagnen bedeutet

Unsere Anzeigen führen direkt auf eure Produktseiten. Fehlen dort Pflichtangaben, ist das ein unnötiges Risiko, gerade wenn viel Traffic auf diese Seiten geht.

Kurz gesagt

Prüft eure Produktseiten: Herstellerdaten, Produktidentifikation und Sicherheitshinweise müssen direkt beim Produkt stehen.

Keine Rechtsberatung

Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.