News  |  26. September 2024  |  Werbung

Streichpreise und Rabatte: Was bei Sale-Aktionen erlaubt ist

Ob Black Friday, Sommer-Sale oder Rabattaktion: Wer mit reduzierten Preisen wirbt, muss sich an klare Regeln halten. Seit dem 28. Mai 2022 gilt dafür § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV). Am 26. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof die Regeln noch einmal verschärft (Az. C-330/23).

Die 30-Tage-Regel

Wer eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss als Vergleich den niedrigsten Preis angeben, den er in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Laut EuGH muss sich auch die Rabattangabe selbst auf diesen Preis beziehen. „-30 %“ muss also vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage aus berechnet sein, nicht vom zuletzt verlangten Preis.

Ein Beispiel

Ein Produkt kostet normalerweise 49,99 Euro, wird zwischendurch für 39,99 Euro angeboten und danach wieder auf 49,99 Euro gesetzt. Startet ein Sale, solange die 39,99 Euro noch innerhalb der letzten 30 Tage liegen, ist der Vergleichspreis 39,99 Euro. Ein Rabatt von 20 % muss sich dann auf 39,99 Euro beziehen und nicht auf 49,99 Euro.

Worauf ihr in Anzeigen achten solltet

Kurz gesagt

Rabatte immer vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage rechnen. Im Zweifel sprecht uns vor der Aktion an.

Keine Rechtsberatung

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