News | 27. September 2026 | Werbung
Umweltaussagen in der Werbung: Neue Regeln ab 27. September 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Werbung mit Umwelt- und Klimaaussagen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing, die ins deutsche Wettbewerbsrecht (UWG) übernommen wird. Eine Übergangsfrist für Produkte, die schon auf dem Markt sind, gibt es nach bisherigem Stand nicht.
Was künftig nicht mehr erlaubt ist
- Produktaussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „mit Klimaausgleich“, wenn sie auf Kompensation beruhen, also zum Beispiel auf gekauften CO₂-Zertifikaten
- Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“, wenn keine anerkannte, hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann
- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sind
- Umweltaussagen über das ganze Produkt, wenn sie nur einen Teil davon betreffen
Was weiterhin geht
- Konkrete und belegbare Aussagen, zum Beispiel „Verpackung zu 80 % aus recyceltem Kunststoff“
- Aussagen über tatsächlich eingesparte Emissionen in der eigenen Produktion, wenn sie stimmen und nachweisbar sind
- Werbung für das Klima-Engagement des Unternehmens, die sich nicht auf ein bestimmtes Produkt bezieht, solange sie klar und nicht irreführend ist
Was das für eure Anzeigen bedeutet
Die Regeln gelten für jede Werbung gegenüber Verbrauchern, also auch für Anzeigen auf Meta, Google und TikTok, für Produkttexte im Shop und für Verpackungen. Wenn in euren Creatives oder Texten Umweltaussagen stehen, sprecht uns an. Dann gehen wir die laufenden Anzeigen gemeinsam durch und passen sie bei Bedarf an.
Kurz gesagt
„Klimaneutral“ durch Kompensation ist ab dem 27. September 2026 tabu. Umweltaussagen nur noch konkret und belegbar.
Keine Rechtsberatung
Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.