News  |  19. Juni 2026  |  Recht

Widerrufsbutton: Seit Juni 2026 Pflicht im Online-Shop

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten, im Alltag meist Widerrufsbutton genannt. Die Regel steht in § 356a BGB und geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Die Idee dahinter: Ein Vertrag soll sich genauso einfach widerrufen lassen, wie er online abgeschlossen wurde.

Wer ist betroffen?

Alle, die über eine Website oder App Verträge mit Verbrauchern schließen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Also praktisch jeder Online-Shop für Endkunden. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Nicht betroffen sind reine B2B-Shops und Verträge ohne Widerrufsrecht, zum Beispiel bei verderblicher Ware oder Maßanfertigungen.

Was der Button können muss

Was passiert, wenn der Button fehlt?

Es drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden. Außerdem besteht das Risiko, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt. Für die gängigen Shopsysteme gibt es inzwischen Apps und Erweiterungen, mit denen sich der Button umsetzen lässt.

Kurz gesagt

Prüft, ob euer Shop einen gut sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“ mit Bestätigungsschritt und automatischer Eingangsbestätigung hat.

Keine Rechtsberatung

Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.