News | 26. September 2024 | Werbung
Streichpreise und Rabatte: Was bei Sale-Aktionen erlaubt ist
Ob Black Friday, Sommer-Sale oder Rabattaktion: Wer mit reduzierten Preisen wirbt, muss sich an klare Regeln halten. Seit dem 28. Mai 2022 gilt dafür § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV). Am 26. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof die Regeln noch einmal verschärft (Az. C-330/23).
Die 30-Tage-Regel
Wer eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss als Vergleich den niedrigsten Preis angeben, den er in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Laut EuGH muss sich auch die Rabattangabe selbst auf diesen Preis beziehen. „-30 %“ muss also vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage aus berechnet sein, nicht vom zuletzt verlangten Preis.
Ein Beispiel
Ein Produkt kostet normalerweise 49,99 Euro, wird zwischendurch für 39,99 Euro angeboten und danach wieder auf 49,99 Euro gesetzt. Startet ein Sale, solange die 39,99 Euro noch innerhalb der letzten 30 Tage liegen, ist der Vergleichspreis 39,99 Euro. Ein Rabatt von 20 % muss sich dann auf 39,99 Euro beziehen und nicht auf 49,99 Euro.
Worauf ihr in Anzeigen achten solltet
- Rabatte in Creatives und Anzeigentexten nur, wenn sie zur 30-Tage-Regel passen
- Vorsicht, wenn Preise kurz vor einer Aktion erhöht wurden
- Vergleiche mit der unverbindlichen Preisempfehlung klar als UVP kennzeichnen
- Gebt uns bei jeder Sale-Aktion kurz Bescheid, worauf sich der Rabatt bezieht
Kurz gesagt
Rabatte immer vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage rechnen. Im Zweifel sprecht uns vor der Aktion an.
Keine Rechtsberatung
Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.