News  |  14. Dezember 2012  |  Werbung

Health Claims: Was ihr bei Nahrungsergänzung und Sportnahrung sagen dürft

Wer Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Sportnahrung bewirbt, kommt an der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht vorbei. Sie gilt seit 2007 und ist bis heute ein häufiger Grund für Abmahnungen.

Das Grundprinzip

Gesundheitsbezogene Aussagen sind grundsätzlich verboten, außer sie sind ausdrücklich erlaubt. Erlaubt sind nur Angaben, die nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen wurden. Sie stehen im EU-Register und gelten jeweils nur für bestimmte Stoffe, zum Beispiel „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Außerdem muss das Produkt eine ausreichende Menge des jeweiligen Stoffes enthalten.

Was nicht geht

Auch Social Media zählt

Die Regeln gelten nicht nur für die Verpackung, sondern für jede Werbung, also auch für Anzeigen, Produkttexte im Shop und Posts. In einem 2022 bekannt gewordenen Fall hat das Landgericht Düsseldorf einen Hersteller haften lassen, der auf Facebook eine Kundenbewertung mit Aussagen wie „Haut direkt weicher“ geteilt und sich dafür bedankt hatte. Das Gericht wertete das als nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Was das für unsere Zusammenarbeit bedeutet

Bei gesundheitsbezogenen Aussagen nutzen wir in Werbetexten nur Formulierungen, die für eure Produkte zugelassen sind. Am besten schickt ihr uns die Health Claims, die ihr bereits geprüft auf Verpackung oder im Shop verwendet. Dann bleiben Anzeigen und Shop einheitlich.

Kurz gesagt

Nur zugelassene Health Claims verwenden, möglichst im Originalwortlaut. Keine Heilversprechen, auch nicht über Kundenstimmen.

Keine Rechtsberatung

Die Beiträge auf dieser Seite sind selbstverständlich keine Rechtsberatung. Wir tragen hier Informationen zusammen, die für unsere Kunden im Werbealltag wichtig sind, nach bestem Wissen und mit dem Stand des jeweiligen Datums. Rechtliche Vorgaben ändern sich und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte lest euch deshalb selbst in die Themen ein und lasst verbindliche Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.