Ratgeber | Stand: 21. Oktober 2026 | Recht
Barrierefreiheit: Was das BFSG für Online-Shops bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet unter anderem Online-Shops, die sich an Verbraucher richten, ihre Website so zu gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie ohne Probleme nutzen können.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich alle Shops, die online an Endkunden verkaufen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme gilt aber nur für die Dienstleistung, also den Shop selbst. Wer Produkte verkauft, die selbst unter das Gesetz fallen (zum Beispiel Smartphones, Computer oder E-Book-Reader), muss die Anforderungen an diese Produkte trotzdem erfüllen.
Was ein barrierefreier Shop braucht
- Ausreichende Kontraste bei Texten und Buttons
- Bedienbarkeit komplett mit der Tastatur
- Alternativtexte für Bilder und Produktfotos
- Nutzbarkeit mit Screenreadern, also sauber aufgebaute Überschriften, Formulare und Buttons
- Verständliche Texte und eine klare Navigation bis zum Checkout
- Informationen dazu, wie der Shop die Anforderungen erfüllt, meist als Erklärung zur Barrierefreiheit
Was droht bei Verstößen?
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Auch Abmahnungen sind nicht ausgeschlossen.
Was das mit eurer Werbung zu tun hat
Ein barrierefreier Shop ist meist auch einfacher zu bedienen. Das hilft allen Besuchern und damit auch der Conversion-Rate eurer Kampagnen.
Kurz gesagt
Kein Kleinstunternehmen? Dann sollte euer Shop barrierefrei sein. Am besten lasst ihr ihn einmal von einem Fachdienstleister prüfen.
Über diesen Ratgeber
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