Ratgeber | Stand: 21. Oktober 2026 | Tracking
Google Consent Mode v2: Warum er für eure Google-Kampagnen wichtig ist
Seit dem 6. März 2024 setzt Google im Europäischen Wirtschaftsraum den Consent Mode v2 voraus, wenn Werbetreibende alle Funktionen von Google Ads und Google Analytics nutzen wollen. Hintergrund ist der Digital Markets Act der EU, der Google als sogenannten Gatekeeper zu einem nachweisbaren Umgang mit Einwilligungen verpflichtet.
Was ist der Consent Mode?
Der Consent Mode übermittelt Google, ob ein Besucher im Cookie-Banner zugestimmt hat oder nicht. Mit Version 2 sind zwei Signale dazugekommen: ob Daten für Werbung genutzt werden dürfen (ad_user_data) und ob personalisierte Werbung erlaubt ist (ad_personalization). Wichtig: Der Consent Mode ersetzt kein Cookie-Banner. Er gibt nur weiter, was der Besucher dort ausgewählt hat.
Was ohne Consent Mode passiert
- Remarketing-Listen und Zielgruppen werden nicht mehr befüllt
- Conversions werden unvollständig gemessen
- Personalisierte Werbung ist eingeschränkt
Basic oder Advanced?
Im Basic-Modus werden Google-Tags erst nach einer Zustimmung geladen. Im Advanced-Modus sendet Google auch ohne Zustimmung Signale ohne Cookies, um fehlende Daten statistisch zu modellieren. Der Advanced-Modus liefert mehr Daten, ist datenschutzrechtlich aber umstrittener. Welche Variante ihr nutzt, solltet ihr mit eurem Datenschutzbeauftragten abstimmen.
Was das für eure Kampagnen bedeutet
Ohne Consent Mode v2 bekommt Google weniger Daten aus eurem Shop. Für eure Google Ads heißt das: weniger gemessene Conversions, eine schwächere Optimierung und kleinere Remarketing-Listen. Sprecht uns an, wenn ihr nicht sicher seid, ob der Consent Mode bei euch richtig mit dem Cookie-Banner verbunden ist. Wir schauen es uns gemeinsam an.
Kurz gesagt
Consent Mode v2 sauber mit dem Cookie-Banner verbinden. Wir prüfen gern, ob die Signale bei euch korrekt ankommen.
Über diesen Ratgeber
Infos und Anleitungen für unsere Kunden rund um ihre Werbung bei Meta, TikTok und Google. Das ist keine Rechtsberatung: Wir schreiben nach bestem Wissen zum angegebenen Stand. Verbindliche Fragen klärt bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.