Ratgeber | Stand: 21. Oktober 2026 | Werbung
Health Claims: Was ihr bei Nahrungsergänzung und Sportnahrung sagen dürft
Wer Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Sportnahrung bewirbt, kommt an der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht vorbei. Sie gilt seit 2007 und ist bis heute ein häufiger Grund für Abmahnungen.
Das Grundprinzip
Gesundheitsbezogene Aussagen sind grundsätzlich verboten, außer sie sind ausdrücklich erlaubt. Erlaubt sind nur Angaben, die nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen wurden. Sie stehen im EU-Register und gelten jeweils nur für bestimmte Stoffe, zum Beispiel „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Außerdem muss das Produkt eine ausreichende Menge des jeweiligen Stoffes enthalten.
Was nicht geht
- Aussagen, dass ein Produkt Krankheiten heilt, lindert oder verhindert
- Eigene Formulierungen, die über die zugelassene Angabe hinausgehen oder ihren Sinn verändern
- Wirkversprechen wie „entgiftet“ oder „macht fit“ ohne zugelassene Angabe dahinter
- Kundenstimmen, die gesundheitliche Wirkungen versprechen
Auch Social Media zählt
Die Regeln gelten nicht nur für die Verpackung, sondern für jede Werbung, also auch für Anzeigen, Produkttexte im Shop und Posts. In einem 2022 bekannt gewordenen Fall hat das Landgericht Düsseldorf einen Hersteller haften lassen, der auf Facebook eine Kundenbewertung mit Aussagen wie „Haut direkt weicher“ geteilt und sich dafür bedankt hatte. Das Gericht wertete das als nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Was das für unsere Zusammenarbeit bedeutet
Bei gesundheitsbezogenen Aussagen nutzen wir in Werbetexten nur Formulierungen, die für eure Produkte zugelassen sind. Am besten schickt ihr uns die Health Claims, die ihr bereits geprüft auf Verpackung oder im Shop verwendet. Dann bleiben Anzeigen und Shop einheitlich.
Kurz gesagt
Nur zugelassene Health Claims verwenden, möglichst im Originalwortlaut. Keine Heilversprechen, auch nicht über Kundenstimmen.
Über diesen Ratgeber
Infos und Anleitungen für unsere Kunden rund um ihre Werbung bei Meta, TikTok und Google. Das ist keine Rechtsberatung: Wir schreiben nach bestem Wissen zum angegebenen Stand. Verbindliche Fragen klärt bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.