Ratgeber  |  Stand: 21. Oktober 2026  |  Recht

Aus TMG wird DDG: Ist euer Impressum noch aktuell?

Steht in eurem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“? Dann ist Zeit für ein kleines Update.

Was hat sich geändert?

Am 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Ersetzt wurde es durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG. An den Pflichtangaben selbst hat sich nichts Wesentliches geändert, nur der Verweis auf das Gesetz ist ein anderer.

Gleichzeitig wurde das TTDSG umbenannt. Es heißt jetzt TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Das betrifft vor allem eure Datenschutzerklärung und euer Cookie-Banner, wenn dort noch auf § 25 TTDSG verwiesen wird.

Wo ihr nachschauen solltet

Muss das sofort passieren?

Ob ein veralteter Gesetzesverweis allein schon abgemahnt werden kann, ist umstritten. Die Anpassung dauert aber nur ein paar Minuten und wirkt auf Besucher einfach professioneller. Wir empfehlen deshalb, es direkt zu erledigen.

Was das für eure Werbung bedeutet

Eure Anzeigen führen auf euren Shop, und ein veraltetes Impressum ist ein beliebter Abmahngrund. Auch eure Profile bei Facebook, Instagram und TikTok, über die eure Anzeigen laufen, sollten auf ein korrektes Impressum verlinken. Schaut deshalb, dass überall der aktuelle Stand hinterlegt ist.

Kurz gesagt

„§ 5 TMG“ durch „§ 5 DDG“ ersetzen und „§ 25 TTDSG“ durch „§ 25 TDDDG“.

Über diesen Ratgeber

Infos und Anleitungen für unsere Kunden rund um ihre Werbung bei Meta, TikTok und Google. Das ist keine Rechtsberatung: Wir schreiben nach bestem Wissen zum angegebenen Stand. Verbindliche Fragen klärt bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

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