Ratgeber | Stand: 21. Oktober 2026 | Recht
Produktsicherheit (GPSR): Diese Angaben gehören in jedes Produktangebot
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der gesamten EU die Produktsicherheitsverordnung, kurz GPSR (General Product Safety Regulation). Sie bringt für Online-Shops neue Pflichtangaben auf der Produktseite.
Was auf jede Produktseite gehört
- Hersteller: Name oder Marke, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse
- Sitzt der Hersteller außerhalb der EU: Name und Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU
- Angaben zur Identifikation des Produkts, zum Beispiel Bezeichnung, Typ oder Modell und in der Regel ein Produktbild
- Warn- und Sicherheitshinweise, gut sichtbar und in der Landessprache
Die Herstellerangaben müssen direkt beim Produkt stehen. Ein Verweis auf das Impressum reicht in der Regel nicht.
Wen betrifft das?
Alle, die Verbraucherprodukte online verkaufen, also eigene Shops genauso wie Händler auf Amazon und anderen Marktplätzen. Bei eigenen Marken seid ihr in der Regel selbst der Hersteller und gebt eure eigenen Daten an.
Was das für eure Kampagnen bedeutet
Unsere Anzeigen führen direkt auf eure Produktseiten. Fehlen dort Pflichtangaben, ist das ein unnötiges Risiko, gerade wenn viel Traffic auf diese Seiten geht.
Kurz gesagt
Prüft eure Produktseiten: Herstellerdaten, Produktidentifikation und Sicherheitshinweise müssen direkt beim Produkt stehen.
Über diesen Ratgeber
Infos und Anleitungen für unsere Kunden rund um ihre Werbung bei Meta, TikTok und Google. Das ist keine Rechtsberatung: Wir schreiben nach bestem Wissen zum angegebenen Stand. Verbindliche Fragen klärt bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.